Die vom Gesetzgeber verabschiedete neue BimSchV (Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung) schreibt wesentlich schärfere Grenzwerte für Heizungsanlagen vor.
Mehr als 2 Millionen veralteter Heizsysteme in Privathäusern sind durch dieses Gesetz erneuert worden. Sie sollten jedoch mit der Heizungsmodernisierung nicht warten bis die letzten Kulanzfristen überschritten werden, Ihr Kessel defekt oder vom Schornsteinfeger wegen zu hoher Abgasverluste beanstandet wird. Denn dann verbleibt zum Beispiel im Winter oftmals nicht die Zeit, sich über die vielseitigen Modernisierungsalternativen zu informieren und die optimale Lösung auszuwählen.
Die Energiesparverordnung löst die bisher gültigen Normen der Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung ab. Neubauten müssen ab sofort den Niedrigenergiehaus-Standard erfüllen. Aber auch für Altbauten schreibt die EnEV zwingend bauliche Maßnahmen vor.
Unberührt davon bleibt jedoch die BimSchV, welche nach wie vor ihre Gültigkeit hat. Sie sollten jedoch nicht warten bis die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind. Moderne Heizungssysteme bieten ein enormes Energieeinsparungspotential im Vergleich zu alten Heizungsanlagen.
Bei jetzigem Verbrauch von z. B. 3000 Liter Heizöl im Jahr, sind das 900 Liter Ersparnis. Für die Trinkwasserbereitung lässt sich bei Einsatz einer Solaranlage bis zu 60 % an Energie zusätzlich einsparen. Das bedeutet zusätzliche 400 Liter. Somit lassen sich bis zu 1300 Liter Heizöl im Jahr einsparen.
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